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Medien > Der VöV-Vorstand beschliesst ein zentrales Regulationsmonitoring

Der VöV-Vorstand beschliesst ein zentrales Regulationsmonitoring

Der VöV-Vorstand hat an seiner Sitzung Anfang Mai die Führung eines zentralen Regulationsmonitorings durch den VöV beschlossen. Der Erlass der ersten Ausgabe des Monitorings soll per 15. Juli 2022 erfolgen, gestützt auf Erfahrungen und Rückmeldungen der Transportunternehmen wird das Tool periodisch angepasst und optimiert.

Im Dezember 2021 war auf Antrag von Andreas Büttiker, Direktor BLT Baselland Transport AG, die Führung eines zentralen Regulationsmonitorings (Central Regulatory Monitoring) durch den VöV besprochen worden.

In der Sitzung von Anfang Mai wurde ein konkreter Vorschlag vorgelegt, wie das Monitoring aussehen könnte. Die Sammlung ist grundsätzlich auf ausgewählte Gesetze und Verordnungen des Bundes beschränkt. Thematisch wurde der Schwerpunkt auf Bereiche gelegt, welche für die öV-Unternehmen besonders relevant sind, unter Einbezug allgemeiner Erlasse (wie z.B. aus dem Bereich des Arbeitsrechts), welche ebenfalls für alle Unternehmen anwendbar sind.

Die in der Liste geführten Erlasse werden jeweils einer thematischen Kategorie zugeteilt: «Arbeits- und Personalrecht», «Betrieb», «Datenschutz», «Finanzen», «Infrastruktur», «Steuern», «Umwelt und Energie», «Verkehrsmittel» sowie «Betrifft mehrere Themenbereiche».