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Der öffentliche Verkehr ist für die Aufrechterhaltung seiner Leistungsfähigkeit auf eine zuverlässige, sichere Versorgung mit elektrischer Energie angewiesen. Wie in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft hätte eine Strommangellage rasch einschneidende Folgen für den Betrieb.
Die zuständigen Behörden des Bundes sehen zur Bewältigung einer Strommangellage zwei Eskalationsphasen sowie mehrere Bewirtschaftungsmassnahmen vor:
Dabei können diese Massnahmen – auch kombiniert – angeordnet werden:
Im Dezember 2021 haben Vorstand und KIS die Bildung einer Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» beschlossen, die im Juni die Arbeit aufgenommen hat. Die AGr hat den Auftrag, das Thema im VöV fachlich zu beraten und Branchenstandards zu erarbeiten für freiwillige Stromsparmassnahmen. Die Arbeitsgruppe ist breit zusammengesetzt und repräsentiert die öV-Branche gut. Geleitet wird sie von Daniel Gerber, SBB.
Die Direktion VöV stellt in Absprache mit dem Leiter der Arbeitsgruppe ihren Einbezug in die Arbeiten und Treffen der Arbeitsgruppe sicher. Fragen der übergeordneten strategischen Positionierung und Abstimmung erfolgen im Ausschuss VöV, ergänzt durch den Präsidenten der KIS.
Mittlerweile liegt der Standbericht der Arbeitsgruppe vor; den Auszug davon finden Sie HIER als PDF-File (das Dokument steht ausschliesslich ordentlichen VöV-Mitgliedern zur Verfügung, es ist deshalb passwortgeschützt).
Der VöV-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 8. September 2022 auf Antrag der Arbeitsgruppe die untenstehenden Empfehlungen für die VöV-Mitglieder beschlossen:
öV-Branche unterstützt die «Energiespar-Alliance»
Die VöV-Mitglieder werden motiviert, der «Energiespar-Alliance» beizutreten.
Faktenblatt: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/72899.pdf
Anmeldung: www.alliance2022-23.ch
Der offizielle Gründungsakt findet am 26.10.2022 statt.
Branchenweite Energiesparkampagne
Unter dem Lead der VöV-Arbeitsgruppe «Nachhaltige Energie» und mit Unterstützung durch die SBB werden adressatengerechte Energiespar-Tipps erarbeitet und aufbereitet.
Den Mitgliedsunternehmen wird empfohlen, sich dieser Energiesparkampagne anzuschliessen und den Transfer ins Unternehmen aktiv sicherzustellen. Im Unterschied zur Kampagne des Bundes werden die unterschiedlichen Mitarbeitenden-Kategorien (z.B. Fahrpersonal, Werkstättenpersonal, Büropersonal) der unterschiedlichen Verkehrsmittel spezifisch und differenziert angesprochen.
Start: Mitte September 2022
Konkrete Umsetzungsmassnahme für Bahnhöfe:
Fassaden- und Dekorationsbeleuchtung innen/aussen ausschalten
Verzicht auf Fassaden- und Dekorationsbeleuchtung (innen und aussen), inkl. Weihnachtsbeleuchtung, Kunst am Bau, Image-Screens, Railbeams. Ausgenommen sind allfällige vertragliche Verpflichtungen.
Start: Mitte September 2022
Erläuterung: Dies ist ein wichtiges Zeichen und soll die Öffentlichkeit motivieren, ebenfalls konkrete Schritte zu tun.
Konkrete Umsetzungsmassnahme für Büro- und Betriebsgebäude:
Ausserordentliche Energiesparmassnahmen und Betriebsoptimierungen
Der Fokus liegt auf ausserordentlichen Massnahmen, insbesondere Absenkung der Heiztemperatur, Reduktion von Warmwasser und Beleuchtung.
Zudem ist jedes Transportunternehmen aufgefordert, energetische Betriebsoptimierungen in seinen Büro- und Betriebsgebäuden soweit als möglich durchzuführen. Die Massnahmen entsprechen den Empfehlungen des Bundes für Unternehmen: https://www.energieschweiz.ch/programme/nicht-verschwenden/spartipps-unternehmen/
Start: sofort
Erläuterung: In der Energiesparkampagne des Bundes sind rund 20 Massnahmen sehr detailliert beschrieben. Technisch versierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit den verfügbaren Merkblättern die Massnahmen selbst umsetzen, teilweise sind entsprechende Fachspezialisten beizuziehen.
Konkrete Umsetzungsmassnahme für den Personenverkehr:
Reduktion der Heizung des Fahrgastraums
Reduktion der Heizung – unter Berücksichtigung von Verkehrs-, Betriebs-, und Arbeitssicherheit sowie im Rahmen bestehender technisch-betrieblicher Möglichkeiten.
Start: Ende Oktober 2022
Erläuterung: Eine Absenkung der Temperatur darf nur im Rahmen bestehender technisch-betrieblicher Möglichkeiten, der Zulässigkeit und mit Blick auf die Sicherheit aller Betroffenen erfolgen. Bei Bahnen, Bussen und Trams beispielsweise sind der Schutz vor Vereisung des Türbereichs sowie das Verhindern von beschlagenen Scheiben direkt sicherheitsrelevant. Dies gilt ebenso für Berg- und Seilbahnen oder die Schifffahrt.
Diese Empfehlungen des VöV zuhanden seiner Mitglieder beziehen sich auf die jetzt gültige Phase mit den freiwilligen Massnahmen.
Verkehrsangebot bis zu allfälligen Anordnungen des Bundes aufrechterhalten
Sollte tatsächlich eine Strommangellage eintreffen, würden die Behörden gemäss Versorgungs-konzept des Bundes verbindliche Massnahmen anordnen. Bis zu einer allfälligen Anordnung seitens Behörden soll der öffentliche Verkehr sein Transportangebot aufrechterhalten, da dieses an Konzessionen gebunden ist, so der Beschluss des VöV-Vorstands vom 8.9.2022.
Systemführerinnen (SBB und PostAuto) vorsorglich aktiviert
Der Bund hat Anfang September 2022 die Systemführerinnen Schiene (SBB) und Strasse (PostAuto Schweiz) vorsorglich aktiviert. In Abstimmung mit dem VöV bereiten sie sich intensiv auf eine mögliche Verschärfung der Stromversorgungslage vor. Dabei geht es unter anderem um die Planung für eine mögliche Anpassung des Verkehrsangebots oder um die Priorisierung bestimmter Transporte, welche für die Landesversorgung wichtig sind. Die diesbezügliche Koordination innerhalb der öV-Branche und die Kommunikation gegenüber den Transportunternehmen wird nun ab sofort über die Kanäle der Systemführerinnen erfolgen.
Bernhard Adamek, Vizedirektor VöV, Tel. 031 359 23 31, bernhard.adamek@voev.ch