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Ende März 2023 hat das BAV alle Transportunternehmen (TU) über die Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen Sparvorgaben beim Regionalen Personenverkehr (RPV) für 2024 von knapp acht Prozent informiert. Gleichzeitig wurden die TU aufgefordert, bis Ende April 2023 entsprechende Offerten für das Jahr 2024 einzureichen. Der VöV hat in einem Schreiben an das BAV darauf hingewiesen, dass diese Vorgaben für die Transportunternehmen so nicht umsetzbar sind.
Der VöV anerkennt die Zielsetzung eines über mehrere Jahre betrachtet ausgeglichenen Bundeshaushaltes. Die TU erbringen ihre Leistungen so effizient wie möglich und setzen auch entsprechende Sparmassnahmen um. Mit Preiserhöhungen und Effizienzsteigerungen trägt die öV-Branche ihren Teil dazu bei, das Abgeltungsvolumen möglichst tief zu halten.
Der VöV sträubt sich beim RPV nicht gegen alle Fahrplananpassungen, beziehungsweise gewisse Fahrplanausdünnungen, soweit diese aus Sicht Kundinnen und Kunden Sinn machen. Eine Einsparung von 7,8 Prozent von einem Jahr aufs andere ist hingegen für die TU nicht umsetzbar. Denn die TU gehen bereits heute haushälterisch mit den Mitteln um – es besteht schlicht kein Spielraum für kurzfristige Sparübungen in dieser Grössenordnung.
Der VöV ist allerdings nicht grundsätzlich gegen die geforderten Sparmassnahmen. Es gibt jedoch drei Bereiche, in denen der VöV Sparvorgaben kategorisch ablehnt. Folgende Punkte sind für den VöV «rote Linien»:
Im öffentlichen Verkehr wirken kurzfristig angesetzte Sparvorgaben äusserst ineffizient, da ein Grossteil der Kosten bereits vorliegt und praktisch nur variable Kosten eingespart werden können. Zudem bewirkt ein Angebotsabbau auch einen Erlösrückgang und weniger Kunden und Kundinnen.
Der VöV erwartet, dass der Bund die Sparvorgaben verwaltungsintern nochmals hinterfragt und Hand bietet für eine für alle Seiten tragbare Lösung.