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Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»
Fachinfos Technik und Betrieb Eisenbahn
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Zu Beginn des Jahres 2024 wurden fünf RTE-Regelungen zu den Themen Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich, Langsamfahrstellen Normalspur, Bemessung von Fahrleitungstragwerken, Erdung und Rückleitung in Depots und Werkstätten sowie Arbeiten an elektrischen Systemen in Fahrzeugen publiziert.
Die Regelung R RTE 20100 «Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich» wurde in ihrer 7. Ausgabe publiziert.
Diese Regelung basiert auf den Fahrdienstvorschriften (FDV, Stand 1.7.2024) und bildet die gängige Praxis ab. Sie ersetzt keine hoheitlichen Regeln und ist konform mit diesen.
Die auf Arbeitsstellen im Gleisbereich zu treffenden Sicherheitsmassnahmen haben zum Ziel, den Schutz des Personals auf den Arbeitsstellen vor den Gefährdungen des Bahnbetriebs und die Sicherheit des Bahnbetriebs im Bereich der Arbeitsstellen zu gewährleisten.
Mit der Teilrevision wurde die RTE-Regelung nur geringfügig verändert. Insbesondere bleiben die Grundgedanken der Sicherheitsphilosophie unverändert. Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:
Die Regelung R RTE 20410 «Langsamfahrstellen, Normalspur» wurde in ihrer 2. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.
Diese Regelung umfasst alle allgemein gültigen Vorgaben, welche im Zusammenhang mit Langsamfahrstellen zu beachten sind. Auf existierende Grundlagen wird, soweit sinnvoll, verwiesen. Es wurde jedoch darauf geachtet, für die Praxis relevante Aspekte anwendergerecht zu integrieren.
Zielpublikum der Regelung sind einerseits die mit der Planung und Kontrolle von Langsamfahrstellen beauftragten Fachstellen, andererseits aber auch die bei der Umsetzung «im Feld» beteiligten Personen (Arbeitsstellenkoordinator, Sicherheitschef, Personal auf der Arbeitsstelle, Instandhaltungspersonal).
Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:
Die Regelung R RTE 27200 «Bemessung von Fahrleitungstragwerken» wurde in ihrer 2. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.
Diese Regelung ist für Fahrleitungsanlagen von Schweizer Bahnen gemäss dem Anwendungsbereich der EBV, Anhang 4, Bst. c konzipiert. Sie berücksichtigt die schweizerischen Verhältnisse (geografische Lage, Temperatur-, Wind- und Schneeverhältnisse).
Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:
Die Regelung R RTE 27901 «Erdung und Rückleitung in Depots und Werkstätten» wurde in ihrer 1. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.
Werden in Depots und Werkstätten von Eisenbahn- und Trolleybus-Unternehmen im Innen- und Aussenbereich Fahrleitungsanlagen betrieben, so sind für die Rückleitung und Erdung entsprechende Massnahmen zu definieren. Dabei gilt in erster Linie der Personenschutz, folgend der Anlagenschutz inklusive Streustromschutz.
Diese Regelung hat zum Ziel, bewährte und weitreichend vorhandene Technik mit neuer zu verbinden. Damit wird eine Grundlage zur Verfügung gestellt, welche die Bedienung und den technischen Anlagenbetrieb vor Ort regelt. Des Weiteren ist diese Grundlage auch für künftige Projektierungen bezüglich Depots und Werkstätten anzuwenden. Aus diesem Grund befinden sich auch Ausführungsbeispiele im Anhang.
Die neue Regelung bringt folgende Vorteile:
Die Regelung R RTE 40210 «Arbeiten an elektrischen Systemen in Fahrzeugen» wurde in ihrer 1. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.
Die Regelung deckt die Bereiche der Arbeiten an elektrischen Systemen an Bahnfahrzeugen ab, in denen bezüglich der geltenden Vorschriften Unklarheiten bestehen. Basierend auf den Regeln für feste Installationen wurden daraus sinnvolle und notwendige Regeln für Systeme auf Schienenfahrzeugen abgeleitet.
Pro Tätigkeit wurden erforderliche Ausbildungen und Schulungen definiert.
Für Steckdosen auf Bahnfahrzeugen wurden Regeln zu Installation und Prüfung eindeutig definiert.
Die neue Regelung bringt folgende Vorteile:
Diese RTE-Regelungen wurden bei den Anwendern in die Lesung gegeben. Wir bitten Sie, sich an den Lesungen zu beteiligen und uns bei Interesse eine E-Mail mittels nachfolgendem Link zu schicken:
BAV- und SBB-Mitarbeitende sind gebeten, die Lesungs-Unterlagen über ihre interne Koordinationsstelle (regelwerke@bav.admin.ch bzw. x003611@sbb.ch) zu verlangen.