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Medien > Verlagerungsbericht 2023 des Bundes: Weitere Stärkung der alpenquerenden Güterbahnen vorgesehen

Verlagerungsbericht 2023 des Bundes: Weitere Stärkung der alpenquerenden Güterbahnen vorgesehen

1994 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, dass der alpenquerende Güterverkehr in der Schweiz von der Strasse auf die Schiene verlagert werden muss. Grundsätzlich wirken sich die Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) und die weiteren bisher beschlossenen Instrumente und Massnahmen positiv auf die Verlagerung des Gütertransports durch die Alpen aus. Das gesetzlich festgelegte Verlagerungsziel von jährlich maximal 650'000 alpenquerenden Lastwagenfahrten wird aber nach wie vor deutlich verfehlt. Trotzdem ist beachtlich, dass der Schienenanteil im alpenquerenden Güterverkehr hohe 72,7 % beträgt. Im Verlagerungsbericht von Ende 2023 legt der Bund dar, dass er die Bahn im Rahmen seiner Verlagerungspolitik weiter stärken will.

1994 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, dass der alpenquerende Güterverkehr in der Schweiz von der Strasse auf die Schiene verlagert werden muss. Grundsätzlich wirken sich die Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) und die weiteren bisher beschlossenen Instrumente und Massnahmen positiv auf die Verlagerung des Gütertransports durch die Alpen aus. Das gesetzlich festgelegte Verlagerungsziel von jährlich maximal 650'000 alpenquerenden Lastwagenfahrten wird aber nach wie vor deutlich verfehlt. Trotzdem ist beachtlich, dass der Schienenanteil im alpenquerenden Güterverkehr hohe 72.7 % beträgt. Im Verlagerungsbericht von Ende 2023 legt der Bund dar, dass er die Bahn im Rahmen seiner Verlagerungspolitik weiter stärken will. Dies ist dringend erforderlich, denn die Voraussetzungen für eine qualitativ hochstehende Güterbahnproduktion auf dem Nord-Süd-Güterverkehrskorridor sind kritisch und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene.

Kurzfristig sieht der Bundesrat vor, die seit 2012 unveränderten Tarife der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf den 1. Januar 2025 um 5 Prozent zu erhöhen. Daneben sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Bahntransporte auf für den alpenquerenden Verkehr kürzeren Strecken von bis zu 600 Kilometern stärker fördern zu können. Damit würden zusätzliche Verlagerungspotenziale erschlossen, Schweizer Binnenverkehre von und nach dem Tessin sowie der Import- und Exportverkehr durch die Alpen könnten davon besonders profitieren. Des Weiteren soll die vom Bund geförderte Rollende Landstrasse bis 2028 weiter betrieben werden. Schliesslich wurden auch Entlastungen beschlossen, indem die vorgesehene Erhöhung des Bahnstrompreises für den Güterverkehr auf Anfang 2024 nicht umgesetzt wurde.

Die Güterverkehrsbranche erachtet diese Massnahmen als dringend erforderlich. Gleichzeitig sieht sie weiteren Handlungsbedarf, denn die Produktionsbedingungen für den Schienengüterverkehr sind auf dem Nord-Süd-Korridor vor allem in Deutschland besonders kritisch. Eine bessere Koordination der Baustellen auf dem gesamten Korridor und zusätzliche Kapazitäten etwa über den Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers müssen unbedingt realisiert werden. Der VöV wird gemeinsam mit Partnerorganisationen aus dem Gütertransport und der verladenden Wirtschaft die parlamentarischen Beratungen zum Verlagerungsbericht eng verfolgen und die Anliegen der Branche aktiv einbringen.