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Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»
Fachinfos Technik und Betrieb Eisenbahn
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Bereits auf den 1. Januar 2018 waren einige Bestimmungen in Kraft gesetzt worden, wonach das Verwaltungspersonal der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs nicht mehr dem AZG unterstellt ist. Eine Sonderregel wird für die Seilbahnunternehmen angestrebt: Damit für sie keine Umstellung auf die neuen Bestimmungen während der laufenden Saison notwendig ist, wird beim Bundesamt für Verkehr (BAV) derzeit an einer entsprechenden Ausnahmeregelung gearbeitet, die es den Seilbahnen erlauben soll, die neuen Regeln ab dem Beginn ihrer Wintersaison im November 2018 anzuwenden. Ab nächstem Fahrplanwechsel geltende revidierte Fassungen Auf der Seite des Bundes finden Sie die offizielle Medienmitteilung des Bundesrats zum Inkrafttreten sowie weitere Informationen und Dokumente zur Revision. |