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Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»
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Das BAV hat das Tool «Planungshilfe Interessenabwägung BehiG» als allgemein verbindlich erklärt. Damit werden die Bahnen verpflichtet, im Hinblick auf die Sanierung der Bahnhöfe die «Planungshilfe Interessenabwägung BehiG» des VöV anzuwenden, damit die beste Variante eruiert werden kann. Die Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit bildet den Schlüssel der Planungshilfe. Sie wird unter anderem mit der Anzahl ein- und aussteigender Passagiere, mit der spezifischen Bedeutung der Station für die Betroffenen und anhand der Knotenbedeutung im Schweizer Netz bemessen. |