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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 3-2016 > Teilrevision AZG: Stand der Arbeiten

Teilrevision AZG: Stand der Arbeiten

Die Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes (AZG) wurde vom Nationalrat in der Frühlingssession und vom Ständerat in der Sommersession angenommen. Der einzige aus Sicht der Transportunternehmen noch offene Punkt (Mindestruheschicht bei Betriebsstörungen und höherer Gewalt) wurde bereits von der vorberatenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) im Sinne des VöV in das Gesetz aufgenommen.

Die zweite vom Parlament vorgenommene Anpassung betrifft die Geltung des AZG für Drittfirmen, beispielsweise auf Baustellen im Eisenbahnbereich. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, diese unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls dem AZG zu unterstellen. Das Parlament hat jedoch beschlossen, das geltende Recht in diesem Punkt nicht zu ändern. Die Vorlage hat die Schlussabstimmung der Sommersession in den Räten passiert.

Auch die parallel dazu laufenden Vorarbeiten zur Revision der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) kommen vorwärts. Die zu diesem Zweck ins Leben gerufene tripartite Kommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Transportunternehmen, der Gewerkschaften und des BAV, hält seit Dezember 2015 monatlich eine Sitzung ab. In intensiven Verhandlungen werden weitere Verbesserungen für die Branche angestrebt.

Das Ziel ist, dass Gesetz und Verordnung gleichzeitig in Kraft treten. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Zurzeit ist davon auszugehen, dass die Änderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 in Kraft treten werden.