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Die Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes (AZG) wurde vom Nationalrat in der Frühlingssession und vom Ständerat in der Sommersession angenommen. Der einzige aus Sicht der Transportunternehmen noch offene Punkt (Mindestruheschicht bei Betriebsstörungen und höherer Gewalt) wurde bereits von der vorberatenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) im Sinne des VöV in das Gesetz aufgenommen. |