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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 4-2017 > Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu Tarifen für Gepäck und Warentransport

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu Tarifen für Gepäck und Warentransport

Die Bettmeralp Bahnen hatten zuvor in ihrem eigenen Tarif eine besondere Regelung über den Transport von Gepäck eingeführt: fünf Franken pro Gepäckstück auf einem Gepäckwagen oder Schlitten. Die Verfügung des BAV über die Aufhebung dieser Bestimmung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerGer) mit dem erwähnten Urteil aufgehoben.

Begründet wurde dies vom BVerGer damit, dass die Regelung der Bettmeralp Bahnen nicht gegen klares Recht oder allgemeine Rechtsgrundsätze verstosse. Damit habe das BAV in unzulässiger Weise in die Tarifgestaltungsautonomie der Bettmeralp Bahnen eingegriffen.

Ausserdem betont das BVerGer im vorliegenden Urteil, dass sich die Aufsichtsbehörde BAV bei der Kontrolltätigkeit grosse Zurückhaltung aufzuerlegen habe. Sie dürfe nur eingreifen, wenn eine wiederholte oder wiederholbare Verletzung von klarem materiellen Recht oder Verfahrensrecht vorliege oder wenn wichtige öffentliche Interessen offensichtlich missachtet werden. Ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde rechtfertige sich folglich nur, wenn der Beschluss oder die Anordnung klar gegen das Gesetz oder Grundsätze verstosse.

Im vorliegenden Fall beschränke sich die Überprüfungsbefugnis des BAV auf eine schlichte Missbrauchskontrolle, da die Tarifbestimmung der Bettmeralp Bahnen nicht gegen klares Recht verstosse. Das BAV habe gemäss BVerGer deshalb in unzulässiger Weise in die Tarifgestaltungsautonomie der Bettmeralp Bahnen eingegriffen.

Die Autonomie der Tarife wurde mit dem vorliegenden Entscheid erstmals in einem Urteil des BVerGer festgehalten. Das Urteil plädiert für eine Stärkung der Tarifautonomie und zeigt auf, dass die konkrete Ausgestaltung der Tarife in die Hoheit der Transportunternehmen gehört und nicht beim BAV liegt. Dies räumt den Transportunternehmen grössere Freiheiten in der Gestaltung ihrer Tarife ein. Die Tarife erhalten aber als gesetzliche Grundlage mehr Gewicht, was impliziert, dass in der gesamten Branche einheitliche Tarife angewendet werden sollen. Andernfalls wird das Tarifsystem für die Kundinnen und Kunden nur noch komplexer und unüberschaubarer.