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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 1-2018 > Der VöV vertritt die Güter-EVU bei der Kapazitätssicherung im NNP

Der VöV vertritt die Güter-EVU bei der Kapazitätssicherung im NNP

Im Rahmen der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, die Kapazitätsbedürfnisse (Trassen) des Personen- und des Güterverkehrs gleichberechtigt zu sichern. Dies erfolgt mit zwei neuen Instrumenten: Dem langfristigen Netznutzungskonzept (NNK) und den kurzfristigen Netznutzungsplänen (NNP).

Das erste NNK wurde im August 2017 vom Bundesrat verabschiedet. Das NNK definiert die Vorgaben zur Kapazitätssicherung für die jeweiligen Verkehrsarten (Personenfernverkehr, regionaler Personenverkehr, Güterverkehr sowie weitere Verkehrsarten) und weist die sogenannten Hybridtrassen aus. Hybridtrassen sind Trassen, welche Konflikte unter den Verkehrsarten aufweisen und somit nicht einer Verkehrsart zugewiesen werden können.

Die Zuteilung dieser Kapazitäten erfolgt im Rahmen der nachgelagerten NNP. Zurzeit werden die Hybridtrassen des NNP 2022/2023 diskutiert. SBB Infrastruktur lädt zur Lösungsfindung für die Zuteilung der Hybridtrassen Vertreter des Personen- und des Güterverkehrs ein. Die Kommission Güterverkehr des VöV hat zwei Vertreter mandatiert, welche die Interessen des Güterverkehrs in der Diskussion vertreten. Damit die Anliegen und Bedürfnisse der Güter-EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) nadäquat berücksichtigt werden können, hat der VöV die EVU im Güterverkehr angeschrieben und um Inputs diesbezüglich der diskutierten Hybridtrassen gebeten. Die Rückmeldungen fliessen in die Lösungsfindung ein. Alle benötigten Unterlagen, Terminpläne sowie weitere Informationen sind auf dem Extranet des VöV zu finden. Dieses Vorgehen wird nun getestet. Bei Bedarf wird der Ablauf für die kommenden NNP angepasst.

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