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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 2-2017 > Menschen mit Gehhilfen: das können Sie als TU tun

Menschen mit Gehhilfen: das können Sie als TU tun

Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes soll es Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ermöglichen, den öV grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu benützen. Schwierig wird das zum Beispiel bei den Höhenunterschieden und der Breite der Spalten zwischen Perronkanten und Fahrzeugböden. Ältere Menschen können aber den richtigen Umgang mit dem Rollator im öV erlernen – zum Beispiel in einem Kurs, den TU anbieten können.

Gute Erfahrungen damit hat zum Beispiel BERNMOBIL gemacht. Thomas Minder, Leiter Unfalldienst BERNMOBIL, sagt: «Unseren älteren Fahrgästen hilft die Kursteilnahme, sich sicherer in Tram und Bus zu bewegen. Unser Engagement ist daher ein wichtiger Beitrag zur Unfallprävention.» Unbestritten ist, dass die Teilnehmenden nach dem Besuch eines Rollator-Kurses den öV häufiger, selbständiger und auch sicherer nutzen.

Einen solchen Kurs bietet beispielsweise das „büro für mobilität“ (bfm) an. Die Teilnehmenden üben in einem Bus das Ein- und Aussteigen oder das Platzieren des Rollators im Innern des Fahrzeugs. Dieser Praxisteil mit Bus wird gemeinsam mit den TU vor Ort durchgeführt und dient auch der gegenseitigen Verständigung von Fahrgästen und Fahrpersonal. So kann der Bus-Chauffeur beispielsweise Sicherheitstipps für das Verhalten im Bus oder an der Haltestelle weitergeben.

Weitere Informationen zu diesem  Rollator-Kurs, den es in Deutsch und Französisch gibt, findet man unter www.rollator-kurs.ch.