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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 3-2020 > Das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs wird weiter gestärkt

Das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs wird weiter gestärkt

Die Vorlage sah einen Zahlungsrahmen von 14,4 Milliarden Franken für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2021–2024 («Leistungsvereinbarung für den öffentlichen Verkehr 2021–2024») vor. Zudem wurde ein Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen beantragt. Der Zahlungsrahmen ist damit rund 1,2 Mia. Franken höher als in den Leistungsvereinbarungen (LV) 2017– 2020.

Der VöV begrüsst diese Erhöhung, deren Finanzierung über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) abgedeckt ist. Denn auf dem vergrösserten Schienennetz fahren mehr Züge, was zu einer höheren Belastung und zu einem grösseren Verschleiss führt. Dazu kommt ein gewisser Nachholbedarf bezüglich Unterhalt der Bahninfrastruktur mit dem Ziel, die Verfügbarkeit und die Qualität zu erhöhen. Aus Sicht VöV sind ein gutes Angebot, Sicherheit und Pünktlichkeit das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs der Schweiz. Ein steter qualitativ hochstehender Unterhalt des Schienennetzes ist der Garant für die Pünktlichkeit auf dem Bahnnetz.

Das Ziel des Zahlungsrahmens für die Periode 2021–2024 ist in erster Linie die Gewährleistung der Sicherheit, die langfristige Zuverlässigkeit der Bahninfrastruktur und damit die Verfügbarkeit des Netzes für Kundinnen und Kunden auf hohem Niveau.