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Medien > Die VöV-Fahrkarten werden per Ende 2024 eingestellt

Die VöV-Fahrkarten werden per Ende 2024 eingestellt

Der VöV stellt seinen Mitgliedern eine Dauerfahrkarte, die «VöV-Fahrkarte» aus, die jeweils zwei Jahre gültig ist. Da das BAV mitgeteilt hat, dass die in den letzten Jahren neu vereinbarten Rabatte der Fahrvergünstigungen (Personal FVP) auch sinngemäss für die VöV-Fahrkarte angewendet werden müssen, und der schwindenden Bedeutung der VöV-Fahrkarte wegen hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2022 beschlossen, sie per Ende 2024 ganz einzustellen.

Die VöV-Fahrkarte ist grundsätzlich auf dem Streckennetz aller VöV-Mitglieder gültig, jedoch nicht im Fernverkehr. Mit den Beteiligungen von SOB und BLS am Fernverkehr ist die Gültigkeit für die Nutzenden unübersichtlicher geworden.

Zudem hat das BAV dem VöV mitgeteilt, dass gemäss seiner Auffassung die 2021 getroffene FVP-Regelung auch auf die VöV-Fahrkarte anwendbar sei. Da mit dem GA FVP und der Touristik-Zusatzkarte FVP allen Personen mit einem GA FVP Produkte mit einem nahezu deckungsgleichen Anwendungsbereich zur Verfügung stehen, hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2022 beschlossen, dass die VöV-Fahrkarte deshalb abgeschafft werden soll.

Bedingt durch die zweijährige Gültigkeit soll die Abschaffung per 31. Dezember 2024 umgesetzt werden. Der GV VöV 2023 wird deshalb beantragt, Art. 28 Abs. 2 Bst. d der VöV-Statuten per Ende 2024 aufzuheben.