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Unsere Themen > Strommangellage

Strommangellage: Aktuelle Info für die öV-Branche

Diese Seite wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 10.10.2022

Der öffentliche Verkehr ist für die Aufrechterhaltung seiner Leistungsfähigkeit auf eine zuverlässige, sichere Versorgung mit elektrischer Energie angewiesen. Wie in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft hätte eine Strommangellage rasch einschneidende Folgen für den Betrieb. Die zuständigen Behörden des Bundes sehen zur Bewältigung einer Strommangellage zwei Eskalationsphasen sowie mehrere Bewirtschaftungsmassnahmen vor:

Phase I - Stromsparappelle / freiwillige Massnahmen

Sie richten sich an die Wirtschaft und die Bevölkerung, Umsetzung auf freiwilliger Basis. Lead-Behörde ist die «Wirtschaftliche Landesversorgung»

Phase II - Behördlich angeordnete Massnahmen

Verbindliche Vorgaben für Wirtschaft und Bevölkerung. Lead-Behörden sind die «Wirtschaftliche Landesversorgung» (Federführung) und der Bundesrat (Entscheid)

Dabei können diese Massnahmen – auch kombiniert – angeordnet werden:

  • Verbrauchseinschränkungen. Verbot nicht notwendiger, energieintensiver Geräte.
  • Sofortkontingentierung von Grossverbrauchern, kurzfristig anwendbar.
  • Kontingentierung von Grossverbrauchern, mit etwas Vorlauf anwendbar.
  • Zyklische Netzabschaltungen (Ultima ratio zur Vermeidung unkontrollierter Blackouts).
    Stromversorgung wird für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Netzabschaltungen müssen unbedingt vermieden werden.

Der VöV hat eine Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» eingesetzt. Diese hat den Auftrag , das Thema fachlich zu beraten und Branchenstandards zu erarbeiten für freiwillige Stromsparmassnahmen. Das Vorgehen und die Arbeitsorganisation der AG setzen auf die seit Anfang 2021 laufende SBB-Studie auf.


Branchenempfehlungen für Stromsparmassnahmen

Der VöV-Vorstand hat am 8. September 2022 auf Antrag der Arbeitsgruppe folgende Branchenempfehlungen für die VöV-Mitglieder beschlossen:

öV-Branche unterstützt die «Energiespar-Alliance»
Den VöV-Mitgliedern wird empfohlen, der «Energiespar-Alliance» beizutreten.
Faktenblatt: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/72899.pdf 
Anmeldung: www.alliance2022-23.ch  

Branchenweite Energiesparkampagne 
Unter dem Lead der VöV-Arbeitsgruppe «Nachhaltige Energie» und mit Unterstützung durch die SBB werden adressatengerechte Energiespar-Tipps erarbeitet.  Den Mitgliedsunternehmen wird empfohlen, sich dieser branchenspezifischen Energiesparkampagne anzuschliessen und den Transfer ins Unternehmen aktiv sicherzustellen. Im Unterschied zur Kampagne des Bundes werden die unterschiedlichen Mitarbeitenden-Kategorien (z.B. Fahrpersonal, Werkstättenpersonal, Büropersonal) der unterschiedlichen Verkehrsmittel spezifisch und differenziert angesprochen. 
Start: Mitte September 2022 

Konkrete Umsetzungsmassnahme für Bahnhöfe: Fassaden- und Dekorationsbeleuchtung innen/aussen ausschalten
Verzicht auf Fassaden- und Dekorationsbeleuchtung (innen und aussen), inkl. Weihnachtsbeleuchtung, Kunst am Bau, Image-Screens, Railbeams. Ausgenommen sind allfällige vertragliche Verpflichtungen. 
Start: Mitte September 2022

Konkrete Umsetzungsmassnahme für Büro- und Betriebsgebäude: Ausserordentliche Energiesparmassnahmen und Betriebsoptimierungen 
Der Fokus liegt auf ausserordentlichen Massnahmen, insbesondere Absenkung der Heiztemperatur, Reduktion von Warmwasser und Beleuchtung.  
Zudem ist jedes Transportunternehmen aufgefordert, energetische Betriebsoptimierungen in seinen Büro- und Betriebsgebäuden soweit als möglich durchzuführen. Die Massnahmen entsprechen den Empfehlungen des Bundes für Unternehmen
Start: sofort 

Konkrete Umsetzungsmassnahme für den Personenverkehr: Reduktion der Heizung des Fahrgastraums 
Reduktion der Heizung – unter Berücksichtigung von Verkehrs-, Betriebs-, und Arbeitssicherheit sowie im Rahmen bestehender technisch-betrieblicher Möglichkeiten.
Erläuterung: Eine Absenkung der Temperatur darf nur im Rahmen bestehender technisch-betrieblicher Möglichkeiten, der Zulässigkeit und mit Blick auf die Sicherheit aller Betroffenen erfolgen. Bei Bahnen, Bussen und Trams beispielsweise sind der Schutz vor Vereisung des Türbereichs sowie das Verhindern von beschlagenen Scheiben direkt sicherheitsrelevant. Dies gilt ebenso für Berg- und Seilbahnen oder die Schifffahrt. 
Start: Ende Oktober 2022


Verkehrsangebot bis zu allfälligen Anordnungen seitens Bundes aufrechterhalten

Die oben aufgeführten Empfehlungen des VöV zuhanden seiner Mitglieder beziehen sich auf die Massnahmenphase I mit den freiwilligen Sparappellen. Sollte tatsächlich eine Strommangellage eintreffen, würden die Behörden gemäss Versorgungskonzept des Bundes verbindliche Massnahmen anordnen. Bis zu einer allfälligen Anordnung seitens Behörden soll der öffentliche Verkehr sein Transportangebot aufrechterhalten, da dieses an Konzessionen gebunden ist.

Systemführerinnen SBB und PostAuto vorsorglich aktiviert

Der Bund hat Anfang September 2022 die Systemführerinnen Schiene (SBB) und Strasse (PostAuto Schweiz) vorsorglich aktiviert. In Abstimmung mit dem VöV bereiten sie sich intensiv auf eine mögliche Verschärfung der Stromversorgungslage vor. Dabei geht es unter anderem um die Planung für eine mögliche Anpassung des Verkehrsangebots oder um die Priorisierung bestimmter Transporte, welche für die Landesversorgung wichtig sind. Die diesbezügliche Koordination innerhalb der öV-Branche und die Kommunikation gegenüber den Transportunternehmen erfolgt über die Kanäle der Systemführerinnen.

Links

> Infoseite Systemführerschaft Schiene (SBB)
> Infoseite Systemführerschaft Strasse inkl. Schiff und Seilbahnen (PostAuto Schweiz) > Site im Aufbau / Link folgt

> Beitrag von SRF 3.11.2022: Energieeffiziente Eisenbahn - Das Energiesparen ist der SBB auf den Leib geschnitten