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Fernbusse und die Liberalisierung im Busverkehr

Internationale Fernbusverbindungen aus der Schweiz ins Ausland (vorab Richtung Süden und Osten) gibt es seit jeher. Die Liberalisierung des Binnenverkehrs für Busse in Deutschland 2013 hat allerdings einen regelrechten Fernbus-Boom ausgelöst. In der Folge nehmen die Fernbusverbindungen aus Deutschland in Schweizer Städte (und umgekehrt) stark zu.
Heute ist es internationalen Fernbusanbietern nicht erlaubt, innerhalb der Schweiz Passagiere zu transportieren (Kabotage): Bestimmungen der Personenbeförderungs-Verordnung des Bundes legen fest, dass neue Konzessionen für die Beförderung innerhalb der Schweiz nur erteilt werden, wenn keine bestehenden öV-Angebote (Bahn- und Busverbindungen) in ihrem Bestand gefährdet sind.
 
Der VöV hat eine differenzierte Position zu den nationalen Fernbussen: Für den VöV ist es wichtig, dass die Spiesse zwischen öV und Fernbussen gleich lang sind. Das bedeutet, dass auch Fernbusse Pflichten einhalten müssen, namentlich:

  • Transport- und Fahrplanpflicht, das heisst, fahren, auch wenn nur wenige Kunden da sind
  • Die Fahrzeuge und Perrons müssen behindertengerecht sein
  • Es gelten restriktive Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes
  • Einbindung ins öV-Netz
Fernbusse, die das bestehende Angebot ergänzen, werden begrüsst. Wenn sich hingegen jemand die Rosinen herauspickt und nur dann fährt, wenn er es gerade als günstig erachtet und für gewisse Linien Billigstpreise anbietet, kann dies den öV – je nach Strecke – stark konkurrenzieren. Die Auslastung – gerade in den Nebenverkehrszeiten – und somit der Kostendeckungsgrad des öffentlichen Verkehrs würden sinken. Bezahlen müsste dies die Allgemeinheit durch höhere Tarife, höhere Abgeltungen oder ein deutlich schlechteres öV-Angebot. Solche konkurrenzierenden Angebote lehnt der VöV ab.

Rote Linie: Regionaler Personenverkehr (RPV)

Die Nationalrats-Kommission wollte  eine neue Bestimmung in Bezug auf Fernbusse (Art. 9 des Personenbeförderungsgesetzes [PBG]) aufnehmen. Der überarbeitete Artikel hätte besagt, dass eine Konzession zur Personenbeförderung nur dann erteilt werden darf, wenn im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenzierung und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale vorliegt. Mit dieser Formulierung würden die Kriterien zur Erteilung von Konzessionen konkretisiert, die Fernbusse aber nicht verhindert. Diese Formulierung, die der VöV unterstützt hat, fand leider im Plenum des Nationalrates keine Mehrheit.
 
Die gemäss heutiger Rechtslage sehr offene Formulierung lässt grosszügig Konzessionen für neue Fernbusslinien zu. Diese liberale Praxis ist problematisch, da sie die Konkurrenzierung «gut ausgelasteter» öV-Kurse zulässt – Fernbusanbieter werden kaum Linien in nachfrageschwache Gebiete anbieten, sondern sich auf ertragsstarke Kurse fokussieren. Folge der «Rosinenpickerei» ist eine schlechtere Auslastung des herkömmlichen öffentlichen Verkehrs.

Dies führt im Regionalen Personenverkehr zu einer relevanten Unterdeckung und somit zu höherem Abgeltungsbedarf durch Bund und Kantone. Der Kundschaft drohen mittelfristig steigende Preise oder ein Leistungsabbau. Im heute dichten öV-Netz besteht kein wirkliches Kundenbedürfnis nach parallel betriebenen Fernbussen. Parallelverkehr und seine Kostenfolgen für die Steuerzahlenden und Reisenden bringen keinen wesentlichen Vorteil.