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Der VöV-Vorstand hat an seiner letzten Sitzung die Schwerpunkte 2023 festgelegt. Die bedeutenden Rolle des öffentlichen Verkehrs in der gesamten Klimadiskussion hat direkte Auswirkungen darauf: Die VöV-Schwerpunkte 2023 sind die Steigerung des Modalsplits sowie das neue CO2-Gesetz mit der Förderung von Bussen mit umweltfreundlichem Antrieb.
Der VöV hat der Steigerung des Modalsplits zugunsten des öV schon vor gut zwei Jahren hohe Priorität gegeben – es ist allerdings kein kurzfristiges Thema. Deshalb, und weil und entsprechende Arbeiten im Parlament und beim Bund am Laufen sind, wird die Steigerung des öV-Anteils am Modalsplit auch 2023 ein VöV-Schwerpunkt sein.
Im September 2022 hat die brancheninterne Arbeitsgruppe betreffend Massnahmen zur Steigerung des Modalsplits im Personenverkehr ihren Schlussbericht veröffentlicht: «Modalsplit: Massnahmen der öV-Branche zur Steigerung des öV-Anteils» zeigt auf, was wir als öV-Branche selbst tun werden, um den Anteil des öV am Gesamtverkehr in den nächsten drei bis fünf Jahren zu erhöhen. Schwerpunkt im Jahr 2023 ist die Umsetzung der darin aufgezeigten Massnahmen. Der Vorstand hat entsprechende Aufträge im Juli 2022 erteilt.
In der Sommer- und Wintersession 2021 wurden die vier parlamentarischen Vorstösse, welche eine Erhöhung des öV-Anteils am Gesamtverkehr fordern, vom Nationalrat und Ständerat überwiesen. Der Bundesrat muss nun einen entsprechenden Massnahmenplan erarbeiten. Das BAV hat hierzu eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung des VöV eingesetzt.
Der VöV verweist immer darauf, dass der öffentliche Verkehr in der gesamten Klimadiskussion Teil der Lösung ist. In diesem Themenbereich ist auch der zweite VöV-Schwerpunkt 2023 gesetzt. Zum einen geht es dabei um das neue CO2-Gesetz.
Die Botschaft des Bundesrates zur Neuauflage der Revision des CO2-Gesetzes liegt seit September 2022 vor. Der VöV setzt sich parlamentarischen Prozess dafür ein, dass der Bund sich wie vorgesehen bei den Mehrkosten, die durch die Umstellung von Dieselbussen auf umweltfreundliche Antriebe entstehen, finanziell beteiligt. Konkret soll der Bund soll bis 2030 in der konzessionierten Personenbeförderung Beiträge von bis zu 47 Mio. Franken pro Jahr an die Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb und an die Umrüstung von Schiffen auf einen elektrischen Antrieb ausrichten.
Der Umfang der Förderung beträgt im RPV 75 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten nach Abzug aller Fördermittel, im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr 30 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten nach Abzug aller Fördermittel. Und obwohl von «elektrischem Antrieb» gesprochen wird, ist die Unterstützung technologieneutral. Der VöV wird sich zudem dafür einsetze, dass die Mineralölsteuerbefreiung für den öV nicht zu schnell aufgehoben wird. Der VöV fordert hierzu eine Frist bis 2030 statt 2026. Für die Schifffahrt soll die vom Bund vorgesehene Aufhebung der Mineralölsteuerrückerstattung gänzlich gestrichen werden.
Daneben beschäftigt sich der VöV intensiv mit den Themen Bildung, Technik oder Recht, wie zum Beispiel die Überprüfung der strategischen Ausrichtung des Portfolios der Grundbildungen im öV zeigt.