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17.10.2024 | Der Bundesrat beabsichtigt, für die Abgeltung der Leistungen des Regionalen Personen-verkehr (RPV) für die Periode 2026-2028 einen Verpflichtungskredit von 3,496 Milliarden Franken bereitzustellen – dies sind 350 Millionen weniger, als das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die öV-Branche letztes Jahr errechnet hatten. In Anbetracht der zahlreichen, nicht nur klimapolitischen, Herausforderungen ist der vorgeschlagene Verpflichtungskredit eindeutig zu tief angesetzt. Der VöV verlangt deshalb in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung, die vom Bundesrat vorgesehene Abgeltung um 210 Millionen Franken zu erhöhen.
Die Erwartungen an den öffentlichen Verkehr (öV) und damit zu einem grossen Teil an den RPV seitens Bund, Kantone und der Kundinnen und Kunden sind sehr hoch: Zusätzlich zur Sicherstellung und zum Ausbau eines qualitativ einwandfreien Angebots soll der Modalsplit-Anteil des öV gesteigert, der Strassen-öV dekarbonisiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Schweizer Klimaziele geleistet werden. In Anbetracht dieser Herausforderungen ist der vom Bundesrat veranschlagte RPV-Verpflichtungskredit für die Jahre 2026-2028 eindeutig zu tief angesetzt.
Der VöV hat die Faktenlage der Kostenentwicklung im RPV und Ortsverkehr in seinem Positionspapier «Mittelfristige Finanzierung des regionalen Personenverkehrs und des Ortsverkehrs» vom Juni 2024 klar dargelegt: Bezüglich Kostenentwicklung geht der Bundesrat von zu optimistischen Annahmen aus. Branchenintern aktualisierte Einschätzungen zeigen, dass sich der Bedarf von 3,849 Milliarden Franken, den das BAV im Herbst 2023 ausgewiesenen hatte, in der Zwischenzeit nicht relevant verändert hat.
Zudem zeigt das VöV-Positionspapier, dass mit einem jährlichen Kostenanstieg von rund sechs Prozent gerechnet werden muss. Schliesslich ist das Einspar- und Priorisierungspotenzials in der Periode 2026-28 deutlich geringer als im erläuternden Bericht des Bundesrats angenommen. Denn viele relevante (Besteller-)Entscheide wurden bereits getroffen, eine Rückabwicklung der Bestellungen (zum Beispiel von Rollmaterial) ist nicht mehr machbar.
Eine wachsende Schweiz braucht einen wachsenden öV. Ohne Erhöhung des Verpflichtungs-kredits des Bundes müssten bereits geplante öV-Angebotsausbauten und notwendige Investitionen gestoppt, beziehungsweise müsste die Elektrifizierung des Strassen-öV hinausgeschoben werden. Das macht keinen Sinn und wird vom VöV entschieden abgelehnt.
Der VöV fordert deshalb, dass der Bund seinen Beitrag an den RPV für die Jahre 2026-2028 um 210 Millionen Franken erhöht. Eine solche moderate Erhöhung ist notwendig, damit der öV seine Leistungen, wie sie seitens der Kundinnen und Kunden sowie der Besteller erwartet werden, auch wirklich erbringen kann.
Ueli Stückelberger, Direktor VöV | 031 359 23 35 | 079 613 77 01
Roger Baumann, Kommunikation VöV | 031 359 23 15 | 079 270 10 00
Medienmitteilung (PDF)