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Der öV ist auf eine zuverlässige, sichere Versorgung mit elektrischer Energie angewiesen. Das Krisenjahr 2022 hat der öV-Branche aufgezeigt, dass die Versorgung mit Energie nicht selbstverständlich ist. Die VöV-Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» hat jetzt eine Branchendokumentation erarbeitet, welche die für TU notwendigen Schritte bei einer Strommangellage aufzeigt.
Die SBB und die VöV-Kommission Infrastruktur (KIS) hatten bereits 2020 die Ergebnisse der nationalen Risikoanalyse zum Anlass genommen, die Auswirkungen einer Strommangellage zu vertiefen und den Handlungsbedarf abzuleiten. Mit der Corona-Pandemie ist die Erkenntnis dazu gekommen, dass angebotsbezogene Reduktionsmassnahmen äusserst anspruchsvoll sind.
Die VöV-Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» hat in Zusammenarbeit mit den Systemführerinnen Schiene (SBB) und Strasse (PostAuto) sowie mit dem BAV, BWL und der OSTRAL ein Bewirtschaftungsmodell öV für den Fall einer Strommangellage entwickelt, welches der wichtigen Versorgungsfunktion und den besonderen Bedingungen des öV inkl. Schienengüterverkehr Rechnung trägt.
Die breit zusammengesetzte VöV-Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» hat die für eine Umsetzung erforderliche Basis ausgearbeitet. Mit der Branchendokumentation werden die Resultate für die öV-Branche und deren Partner zugänglich gemacht. Nun gilt es, die Arbeitsanweisungen auf der betrieblichen Ebene des einzelnen Transportunternehmens und der einzelnen Infrastrukturbetreiberin zu prüfen und bedarfsgerecht umzusetzen. Dafür wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Dokumenten der Branchendokumentation empfohlen.
Hier geht es zur VöV-Branchendokumentation Strommangellage im öV» sowie zu weiteren Informationen.