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Medien > LSVA: Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

LSVA: Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Das heutige System der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stösst wegen der technologischen Entwicklung der LKW an seine Grenzen. In der deshalb notwendigen Vernehmlassung zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes schlägt der Bundesrat zwei hauptsächliche Massnahmen vor: Die stärkere Deckung der verursachten Infrastruktur- und externen Kosten von LKW sowie flankierende Massnahmen zur Förderung von E-LKW über die Erträge aus der LSVA. Eine Folge sind befristet tiefere Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Trotzdem unterstützt der VöV in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung die Vorlage – sofern keine weiteren Erleichterungen bezüglich LSVA vorgeschlagen werden.

Seit 2001 erhebt der Bund die LSVA für alle Fahrten von schweren Benzin- und Dieselgüterfahrzeugen auf dem schweizerischen Strassennetz. Die LSVA trägt dazu bei, die vom Schwerverkehr verursachten Infrastrukturkosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit (teilweise) zu decken, zudem dient sie als Lenkungsmassnahme für die Verlagerung der Gütertransporte von der Strasse auf die Schiene.
Die Einnahmen der LSVA betrugen im Jahr 2022 rund 1,7 Mia. Franken. Davon gehen ein Drittel an die Kantone, zwei Drittel an den Bund. Dieser legt einen Grossteil der Einnahmen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) ein. Mitte Februar 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) in die Vernehmlassung geschickt.

Der Grund für die Teilrevision: Das heutige System der LSVA stösst wegen der technologischen Entwicklung der LKW an seine Grenzen. Mittlerweile sind 90 Prozent der Fahrzeuge in der günstigsten Abgabenkategorie eingeteilt. Zudem verkehren immer mehr Fahrzeuge mit Batterie- und Wasserstoffelektroantrieb, die von der LSVA befreit sind.

Der Bundesrat sieht vor, neu auch elektrisch angetriebene Lastwagen der LSVA zu unterstellen. Sie sollen in die tiefste Abgabenkategorie eingeteilt werden, weil sie keine direkten Schadstoffemissionen verursachen. Um gleichzeitig die Umstellung auf elektrisch angetriebene Lastwagen nicht zu bremsen, soll deren LSVA-Pflicht erst 2031 in Kraft treten. Zudem schlägt der Bundesrat zwei Varianten mit flankierenden Massnahmen vor: Die erste Variante enthält einen LSVA-Rabatt für elektrisch angetriebene Lastwagen. Bei der zweiten Variante können Transporteure mit Sitz in der Schweiz beim Kauf neuer E-LKW auswählen, ob sie den LSVA-Rabatt oder einen Investitionsbeitrag zum Wechsel auf elektrisch angetriebene Lkw beanspruchen wollen.

Der VöV unterstützt die Vorlage gemäss Vorschlag des Bundesrates. Es ist aus Sicht VöV verkraftbar, dass dem BIF leicht weniger Mittel zufliessen werden. Sollten bei der weiteren Behandlung des Geschäfts jedoch weiterführende Erleichterungen bezüglich LSVA vorgeschlagen werden, würde der VöV diese bekämpfen, damit im BIF genügend Mittel für die Bahninfrastruktur verbleiben.

Hier finden Sie die Stellungnahme des VöV.