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Medien > Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): Koordinationsgruppe VöV eingesetzt

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): Koordinationsgruppe VöV eingesetzt

Bis Ende 2023 müssten die Vorgaben des BehiG umgesetzt sein – dies wird aber bis dann nicht vollständig der Fall sein. Weil das Thema an Brisanz zunehmen wird, ist eine gute Koordination der verschiedenen Aktivitäten der öV-Branche wichtig. Der Vorstand VöV hat deshalb eine befristete Koordinationsgruppe BehiG ins Leben gerufen.

Innerhalb der öV-Branche sind viele Aktivitäten bezüglich der Umsetzung des BehiG am Laufen. Bei diversen Teilthemen bezüglich Ersatzmassnahmen gibt es noch offene Fragen und unerledigte Arbeiten, wie etwa bei Ersatzverkehren mit Shuttles, die Klassifizierung der Buskanten oder eine Übersicht über den Stand der Umsetzung in den Kantonen.
Alliance SwissPass (ASP) wird die Transportunternehmungen Ende Mai erneut auffordern, die für die Umsetzung der Ersatzmassnahmen benötigten Angaben zu melden, beziehungsweise die durch Transportunternehmungen vorzunehmenden Abklärungen zu tätigen.

VöV: Koordinationsgruppe

Weiterhin fehlt aber eine Übersicht und Koordination der Arbeiten sowie über die Kommunikation. Deshalb hat der VöV-Vorstand beschlossen, eine befristete Koordinationsgruppe BehiG ins Leben zu rufen. Diese Ziele soll die Koordinationsgruppe BehiG erreichen:

  • Übersicht über die laufenden Aktivitäten bei den Transportunternehmen (TU) und Bahninfrastrukturbetreibern
  • Koordination der Ansprechstellen für Fragen der TU und der VöV-Kommissionen
  • Koordination/Abstimmung der brancheninternen Information
  • Koordination/Abstimmung der externen Kommunikationsaktivitäten und einer einheitlichen Medienkommunikation
  • Koordination der Abstimmung und des Einbezugs der externen Akteure