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Mit der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 wollen Bundesrat und Parlament die Treibhausgasemissionen reduzieren. Die Vorlage enthält wichtige Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs. In der Frühlingssession berät der Ständerat über die letzten Differenzen zum Nationalrat.
Die Botschaft des Bundesrats zur Neuauflage der Revision des CO2-Gesetzes wurde im Dezember 2023 vom Nationalrat verabschiedet – mit einigen Differenzen zum Ständerat. Die kleine Kammer wird diese nun in der Frühlingssession (26. Februar – 15. März) beraten.
Einige vom VöV geforderten Punkte sind unbestritten: So wird sich der Bund erfreulicherweise an den Mehrkosten beteiligen, die durch die Umstellung von Dieselbussen auf umweltfreundliche Antriebe entstehen, und auch die Förderung des internationalen Schienenpersonenverkehrs (inkl. Nachtzüge) ist so beschlossen.
Der VöV hatte sich zudem dafür eingesetzt, dass die Mineralölsteuerbefreiung für den öV nicht zu schnell (und gar nicht für die Schifffahrt) aufgehoben wird. Der VöV fordert hierzu eine Frist bis 2030 anstatt 2026.
Die vorberatende Kommission UREK-S hat nun einen Kompromiss bei der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen vorgeschlagen: Für den Ortsverkehr soll diese ab 2026 fällig sein, auf dem Land erst ab 2030 – inklusive Ausnahmemöglichkeiten aus topografischen Gründen. Im Gegensatz zum Nationalrat beantragt die UREK-S leider, die Mineralölsteuerbefreiung für die Schifffahrt umgehend einzustellen. Der VöV setzt sich dafür ein, dass sich der Ständerat in diesem Punkt entgegen seiner Kommission – nämlich so wie der Nationalrat – entscheidet, und die konzessionierte Schifffahrt weiterhin von der Mineralölsteuer befreit. Denn eine Umrüstung der Schifffahrt auf CO2-freie Antriebe ist wegen des Standes der Technik nur bedingt möglich. Hingegen würde diese Aufhebung für die Schifffahrtsunternehmen zu einer sehr hohen finanziellen Belastung führen.