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Medien > CO2-Gesetz: Der Bundesrat sperrt zwei Kredite im öV-Bereich!

CO2-Gesetz: Der Bundesrat sperrt zwei Kredite im öV-Bereich!

Am 20. September 2024 hat der Bundesrat sein Sparpaket vorgestellt. Dieses enthält auch zwei Massnahmen mit sofortiger Wirkung: So werden die beiden den öV betreffenden Kredite (Förderung des Internationalen Schienenpersonenverkehrs und Förderung elektrischer Antriebe für den Strassen-öV und die Schifffahrt) per sofort, also bereits ab Beginn des Jahrs 2025 gesperrt, beziehungsweise nicht freigegeben. In der Sache ist der Beschluss einmalig – und demokratiepolitisch und rechtlich äusserst fragwürdig.

Das Parlament hat im Frühling 2024 das CO2-Gesetz verabschiedet, das auch eine finanzielle Förderung von umweltfreundlichen Antriebstechnologien für Busse und Schiffe enthält. Dafür hat das Parlament für den Zeitraum 2025 bis 2030 einen Kredit von 282 Millionen Franken beschlossen. Zudem sieht das Gesetz eine Förderung des Internationalen Personenverkehrs, unter anderem von Nachtzügen, vor.

Gegen das Gesetz ist kein Referendum ergriffen worden, es wird also am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind – gemäss den Beschlüssen des Parlaments – auch im Entwurf des Voranschlages 2025 des Bundes enthalten.

Die Sperrung beziehungsweise Nicht-Freigabe der beiden erwähnten Kredite kam für den VöV, die Kantone und selbst für das Parlament sehr überraschend. Nach dem Wissensstand des VöV hat der Bundesrat noch nie einen vom Parlament beschlossenen Kredit vollumfänglich gesperrt. Inhaltlich ist besonders auch der Ortsverkehr massiv betroffen, da in diesem Segment neben der Streichung der Förderung für Busse mit umweltfreundlichem Antrieb bereits ab 2026 auch die Mineralölsteuerbefreiung wegfallen wird.

Der VöV ist unverzüglich aktiv geworden und hat mit zahlreichen Akteuren Gespräche geführt. Er lehnt das Vorgehen des Bundesrats entschieden ab und fordert, dass die Entscheide in Wiedererwägung gezogen werden, denn andernfalls werden zwei der wichtigsten Branchenziele in Frage gestellt: Die Dekarbonisierung und die Steigerung des Modalsplits.

Kritik von KVF-N am Vorgehen des Bundesrats

Am 15. Oktober 2024 hat die Verkehrskommission des Nationalrates (KVF-N) sich vom Bundesrat mit Fokus auf den öffentlichen Verkehr über das angekündigte Entlastungspaket für den Bundeshaushalt informieren lassen. Im Zentrum der Diskussion standen die Beschlüsse des Parlaments im Rahmen des CO2-Gesetzes betreffend die Nachtzüge sowie die Unterstützung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe, die aufgrund der Entlastungsmassnahmen nicht in Kraft gesetzt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit kritisierte mit Verweis auf das ordentliche demokratische Verfahren insbesondere das Vorgehen des Bundesrates und die Kommunikation der geplanten Massnahmen, aber auch deren konkrete Auswirkung auf die Bilanz des Bundeshaushalts. So kann sie nicht erkennen, inwiefern etwa die Einsparungen im Zusammenhang mit den Nachtzügen das Budget effektiv entlasten. Die Kommissionsmehrheit hat in der Folge ein Schreiben an den Bundesrat beschlossen, in welchem dieser angehalten wird, die beiden betreffenden Bundesbeschlüsse wie vom Parlament beschlossen in Kraft zu setzen. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat dieser Aufforderung Folge leisten wird.