Aktualisierte Regelung
Die Regelung R RTE 20100, 6. Ausgabe vom 03.01.2020 wurde der neuen FDV Ausgabe 2024 angepasst und als 7. Ausgabe vom 30.11.2023 in drei Sprachen (d, f, i) publiziert.
Die nach dieser Regelung auf Arbeitsstellen im Gleisbereich zu treffenden Sicherheitsmassnahmen, haben zum Ziel den Schutz des Personals auf den Arbeitsstellen vor den Gefährdungen des Bahnbetriebs und die Sicherheit des Bahnbetriebs im Bereich der Arbeitsstellen zu gewährleisten.
Die Ziele der Anpassung waren:
- Konformität zu den schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV2024 (Ausgabe 01.07.2024), AB-EBV 2024 sowie Abstimmung auf einzelne RTE-Regelungen.
Mit der Anpassung ist die RTE-Regelung nur geringfügig verändert worden. Insbesondere bleiben die Grundgedanken der Sicherheitsphilosophie unverändert. Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Aspekte:
- Bereinigung und Vereinfachung des Wordings zu den Warnsystemen: Unterscheidung zwischen technisch aktivierten und personenaktivierten Warnsystemen.
- Präzisierungen zu den Fluchträumen sowie dem Sicherheits-Zwischenraum.
- Präzisierungen zur Kommunikation über analoge Funkgeräte, zur spezifischen GSM R Mobilkommunikation sowie zur nicht sicheren Kommunikation über das öffentliche Mobilkommunikationsnetz.
- Präzisierungen zu den betrieblichen Sicherheitsmassnahmen und zu den zu beachtenden Zusatzaufgaben beim Ausschalten von Fahrleitungen für den Arbeitsstellenkoordinator.
- Präzisierungen zum Selbstschutz Arbeit: Der Sst A hat in Bezug auf Gleis- und Weichensperrungen die gleichen Kompetenzen wie ein SC. Gleichzeitig können die ISB beim Einsatz eines Warnsystems weitere Einsatzbestimmungen festlegen.
- Bei Entgleisung eines Zweiwegfahrzeuges mit niedriger Geschwindigkeit dürfen nach einer technischen Kontrolle und Freigabe durch den Fahrzeugführer vor Ort Zweiwegfahrzeuge wieder verwendet werden.
- Neue Tabelle für die Annäherungsdistanzen im Selbstschutz ohne und mit Räumungszeit.
Die akutelle Ausgabe ist im
RTE-Webshop verfügbar.
Weiterführende Informationen