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Corona: Die neusten Entscheide des Bundesrates |
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Gestern hat der Bundesrat weitere Lockerungen bezüglich der Einschränkungen wegen des Coronavirus’ beschlossen. Ab 6. Juni 2020 können sowohl Bergbahnen wie auch der touristische Verkehr ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen – wie schon der öffentliche Verkehr immer unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes und ebenfalls mit der Empfehlung, eine Schutzmaske zu tragen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Eine Arbeitsgruppe der VöV-Kommission touristischer Verkehr hat gemeinsam mit der Geschäftsstelle ein Schutzkonzept für den touristischen Verkehr erarbeitet und dieses in Abstimmung mit den beiden Systemführern in das allgemeine Schutzkonzept für den öV integriert. Dieses umfasst nun spezifische Anhänge für die touristischen Verkehre. Hier finden Sie das Schutzkonzept für den öV inklusive der Anhänge für touristische Verkehre. |
«Clean & Safe»: Machen Sie mit Ihrem Unternehmen mit! |
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Schweiz Tourismus hat letzte Woche als Antwort auf die Corona-Krise das Label «Clean & Safe» lanciert. Die Initiative wird durch unterschiedliche Branchenverbände der Tourismus-Allianz getragen und von Schweiz Tourismus kommunikativ unterstützt. Mit einer Kommunikationskampagne wird das Label in verschiedenen Werbemitteln aufgenommen, um das Vertrauen potenzieller Gäste in die Destination Schweiz zu stärken. Auch Sie können Ihren Betrieb durch den Einsatz des spezifischen Branchen-Labels «Öffentlicher Verkehr / Schifffahrt / touristische Unternehmungen» hervorheben und damit die gesamte Branche stärken. Es steht Ihnen offen, das Label auf Ihren digitalen Kanälen, physischen Werbemitteln oder als Aufkleber im Eingangsbereich anzubringen. Um das Label als Download zu erhalten und Aufkleber zu bestellen (kostenlos), müssen Sie mit dem folgenden online-Formulars bestätigen, dass Sie für Ihren Betrieb ein Schutzkonzept erarbeitet und implementiert haben. Das Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr mit spezifischen Anhängen zu touristischen Verkehren unterstützt Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Vorgaben und Empfehlungen des Bundes. Damit das Clean & Safe-Label pünktlich zum Start der touristischen Saison am 6. Juni in möglichst vielen Transportunternehmen sichtbar ist und von den Gästen wahrgenommen wird, empfehlen wir Ihnen, das Label und allfällige Aufkleber möglichst bald zu beantragen. > Weiter |
Dienstbefreiungsgesuche von Lokomotivführenden |
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In den vergangenen Monaten teilten diverse Transportunternehmen dem VöV mit, allfällige Dienstbefreiungsgesuche von Lokomotivführenden würden entgegen der früheren Praxis des VBS neu abgelehnt werden. Der VöV hat sich deshalb beim VBS nach einer allfälligen Praxisverschärfung erkundigt und betont, dass Dienstbefreiungsgesuche von Lokomotivführenden nach wie vor kulant gehandhabt werden sollten. Das VBS teilte dem VöV nun mit, die Praxis für Dienstbefreiungsgesuche sei mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee Anfang 2018 verschärft worden. Man sei sich jedoch bewusst, dass die gegenwärtige Praxis für das Funktionieren kritischer Infrastrukturen, insbesondere in Krisensituationen, problematisch sein könne. Deshalb sei das Personelle der Armee beauftragt worden zu prüfen, inwiefern die heutige Praxis geändert, beziehungsweise die Rechtsgrundlagen angepasst werden könnten, um die bestehenden Herausforderungen in einer möglichst für alle Beteiligten befriedigenden Weise zu lösen. Diese Prüfung werde nicht nur Angestellte der vom Bund konzessionierten Transportunternehmen umfassen, sondern sämtliche in Artikel 18 Militärgesetz (MG) genannten Berufsgruppen. Eine allfällige Anpassung der Rechtsgrundlagen sei jedoch nicht vor Ende des Jahres möglich. Bis auf Weiteres und namentlich im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie werde die Angelegenheit pragmatisch gehandhabt: Militärdienstpflichtige Mitarbeitende von Verkehrsbetrieben, die aufgeboten würden, hätten einzurücken. Wenn durch den Militärdienst erwiesenermassen eine Notsituation für den Betrieb entstehe, entscheide der jeweilige Einheitskommandant auf begründeten Antrag hin über eine allfällige administrative Entlassung. Es gilt folglich die Abklärungen, die das VBS beim Personellen der Armee in Auftrag gegeben hat, abzuwarten. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass in der Zwischenzeit Beschwerden von Transportunternehmen gegen Verfügungen des VBS vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen worden sind. |