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Coronavirus: Parlament stimmt 2. Unterstützungspaket für den öV (finanzielle Lücken 2021) zu |
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Die Corona-Pandemie führt im öffentlichen Verkehr leider nach wie vor zu erheblichen finanziellen Einbussen. Heute hat der Nationalrat die letzten Differenzen der Vorlage betreffend die finanziellen Lücken im öV bereinigt und der Vorlage zugestimmt. Unser Einsatz für finanzielle Mittel für alle Sparten hat sich gelohnt: Denn auch der Ortsverkehr und der Touristische Verkehr sollen Mittel des Bundes erhalten. Die formelle Schlussabstimmung erfolgt am 17. Dezember 2021. Das zweite Paket zugunsten des öV enthält folgende Kernelemente: RPV: Bund und Kantone decken im Regionalen Personenverkehr (RPV) die Defizite 2021 des bestellten Angebots nachträglich durch einen zusätzlichen einmaligen Beitrag. Die Transportunternehmen müssen sich ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend an den Kosten beteiligen. Die Auflösung der Spezialreserve zur Deckung von künftigen Fehlbeträgen abgeltungsberechtigter Verkehrssparten ist dafür eine Voraussetzung. Für die Deckung der Defizite im regionalen Personenverkehr im Jahr 2021 wird ein Betrag von 150 Millionen Franken benötigt. Dieser Kredit wird mit der Nachmeldung zum Voranschlag 2022 beantragt. Ortsverkehr: Für den Ortsverkehr heisst das, dass die Regeln, die für 2020 definiert wurden, auf das Jahr 2021 ausgedehnt werden. Der Anteil des Bundes beträgt also ein Drittel der krisenbedingten finanziellen Verluste. Im Jahr 2021 werden für die Unterstützung des Ortsverkehrs 50 Millionen Franken benötigt. Touristischer Verkehr: Auch die für einen Teil des Jahres 2020 definierten Regeln für den touristischen Verkehr werden bis zum Dezember 2021 ausgedehnt und inhaltlich angepasst. Die finanzielle Unterstützung des Bundes setzt weiterhin voraus, dass der Kanton die finanziellen Ausfälle mitunterstützt. Die Finanzhilfe des Bundes beläuft sich auf höchstens 80 Prozent des Beitrags des Kantons. Die Unterstützung ist auf die touristischen Angebote von Unternehmen beschränkt, die über eine Personenbeförderungskonzession oder eine kantonale Bewilligung zum Betrieb von Seilbahnen verfügen. Diese zusätzliche Abgeltung für den touristischen Verkehr wird gewährt, sofern die Covid-19-bedingten finanziellen Verluste in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 grösser sind als ein Drittel der Reserven, die in den Geschäftsjahren 2017–2019 gebildet wurden. Auch hier dürfen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 keine Dividenden ausgeschüttet werden. Dank dem Einsatz des VöV konnte hier erreicht werden, dass beim Touristischen Verkehr nicht alle Reserven angezehrt werden müssen. Beim Güterverkehr hat das Parlament einen Nachtragskredit von 25 Mio. Franken bewilligt, um Beiträge zugunsten des Binnen-, des Import- und des Exportschienengüterverkehrs ausrichten zu können. Für Transportunternehmen, die von diesem Nachtragskredit profitieren werden, soll das Verbot der Dividendenausschüttung ebenfalls auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden. Der VöV ist mit den Entscheiden des Parlaments sehr zufrieden und dankt dem Bundesrat und dem Parlament für seine grosszügige Unterstützung. |