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Editorial |
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Liebe Unternehmensleitende Das Parlament hat mit den Schlussabstimmungen vom letzten Freitag zwei für den öV und damit für euch eminent wichtige Vorlagen verabschiedet: Die öV-Covid-19-Vorlage („dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise“), die sofort in Kraft tritt, und das CO2-Gesetz, bei dem die Referendumsfrist abgewartet muss. Wir gehen davon aus, dass dagegen das Referendum ergriffen wird und es zur Volksabstimmung kommen wird. Freundliche Grüsse Ueli Stückelberger |
Die öV-Covid-19-Vorlage |
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Die Corona-Krise hat den öV sehr hart getroffen, wir wissen das alle. Umso erfreuter sind wir als öV-Branche, dass dieses Gesetz in „Rekordzeit“ erarbeitet, vom Parlament verabschiedet worden und jetzt in Kraft ist. So kann der öV weiterhin eine tragende Rolle in der Mobilität einnehmen und sich weiterentwickeln. Klar ist allerdings: Neben Bund, Kantonen und Gemeinden müssen sich auch die Transportunternehmen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den erwarteten Defiziten beteiligen. Für die einzelnen Sparten sind konkret folgende Massnahmen vorgesehen:
Im Anhang erhalten Sie die einzelnen Gesetzesbestimmungen im Wortlaut. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die VöV-Geschäftsstelle. > COVID-19 Gesetz |
Zum CO2-Gesetz |
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Der öV ist Teil der Lösung bei der Klimadiskussion. Nach dreijähriger Beratungs- und vor allem Verhandlungszeit ist letzten Freitag auch die Totalrevision des CO2-Gesetzes verabschiedet worden. Das Gesetz geht in die richtige Richtung und ist zu unterstützen. Es enthält auch einige Punkte, die ganz direkt mit dem öV in Zusammenhang stehen. Konkret sind für den öV Schweiz folgende zwei Punkte relevant:
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