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Service > Newsletter > RTE NEWS > Archiv > Februar 2019 > R RTE 29900 «Netzzustandsbericht»

R RTE 29900 «Netzzustandsbericht»

Bei der vorliegenden Regelung handelt es sich um die zweite Ausgabe der R RTE 29900 «Netzzustandsbericht». Die RTE-Regelung soll dem BAV erlauben, die verschiedenen Netzzustandsberichte der ISB einfach zu konsolidieren und dem Bundesrat und den Eidgenössischen Räten inskünftig für jede Legislatur einen Bericht über den Zustand des Schweizer Netzes gemäss dem Eisenbahngesetz (EBG) vorlegen zu können. Die Transportunternehmen haben den Vorteil, dass ihre Netzzustandsberichte gut vergleichbar sind und den Bedürfnissen des BAV und der Politik entsprechen.

Durch die Anwendung in der Praxis wurden neue Erkenntnisse gewonnen, die in die vorliegende 2. Ausgabe der RTE Regelung eingeflossen sind. So wurde unter anderem die Anlagenstruktur optimiert, die Zustandsklassenbeschreibungen geschärft und die Aggregationslogik detaillierter beschrieben.

Ein wichtiges Merkmal der zukünftigen Netzzustandsberichte ist die vollständige Abbildung aller Infrastrukturanlagen der ISB. Dementsprechend sind auch Gebäude und Grundstücke in einer eigenen Anlagengattung auszuweisen.

Weiter wurden in Form von fachspezifischen Anhängen, welche die technischen Grundlagen abbilden, zusätzliche Hilfsmittel zur Erstellung des Netzzustandsberichtes erstellt. Unter anderem werden darin Bandbreiten für die Nutzungsdauern der Haupt- und Anlagentypen angegeben. Diese Bandbreiten bieten den ISB die Möglichkeit der individuellen, begründeten Festlegung der Nutzungsdauer für ihre Anlagen unter Einbezug ISB-spezifischer Besonderheiten (z. B. überdurchschnittliche Abnutzung aufgrund hohen Verkehrsaufkommens und daher kurze Nutzungsdauer oder längere Haltbarkeit aufgrund Beschaffenheit des Untergrundes). Diese Anhänge wurden auf Basis der Vorschläge von VöV-Fachgruppen erstellt. Damit soll nicht nur ein Werkzeug für die Erstellung des NetzBe zur Verfügung gestellt, sondern auch die Interpretation der aggregierten Daten vereinfacht werden.

Zurzeit läuft in der Kommission Infrastruktur die Fertigstellung des zusätzlichen Dokumentes zu den finanziellen Grundsätzen (v.a. Abgrenzung ER / IR), welche auf der RTE-Regelung basiert.

Diese und alle weiteren RTE-Regelungen sind im RTE-Webshop zu finden: www.rte.voev.ch