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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 2-2018 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > Auflösung der Selbstregulierungsorganisation VöV

Auflösung der Selbstregulierungsorganisation VöV

Geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen bei der GwG unterstellungspflichtigen Finanzdienstleistung Money Transmitting führen zu regulatorischen Änderungen bei den konzessionierten Transportunternehmen (KTU), welche der SRO VöV als Finanzintermediäre angeschlossen sind. Diese werden künftig Hilfspersonen im Sinne des GwG ohne eigene Unterstellungspflicht betreffend der Finanzdienstleistung Money Transmitting.

Die SRO VöV hat infolgedessen ihre Aufsichtsfunktion zum 31. März 2018 eingestellt. Die bislang der SRO VöV angeschlossenen Finanzintermediäre haben sich, sofern sie weiterhin unterstellungspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten, einer anderen SRO anzuschliessen oder sich der FINMA direkt als „Direkt unterstellte Finanzintermediäre“ (DUFI) zu unterstellen. Die Liquidation der SRO VöV wird für den VöV kostenneutral erfolgen.