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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 2-2021 – Mitgliederinfo für Führungskräfte > E-Scooter im öV: Die Branche hat klare Regeln erarbeitet

E-Scooter im öV: Die Branche hat klare Regeln erarbeitet

Die Arbeitsgruppe hat die aktuelle Situation analysiert, die gegenwärtigen Herausforderungen und Schwierigkeiten identifiziert und ein für die ganze Branche gültiges Konzept erarbeitet, um den betroffenen Personen eine minimale Transportkette zu gewährleisten. Die Arbeitsgruppe hat ein Reglement für die Beförderung von Personen mit E-Scootern, unter Berücksichtigung des Zielpublikums sowie der technischen, sicherheitsrelevanten und tarifarischen Aspekte erarbeitet.

Dieses Reglement regelt unter anderem die sichere und gefahrlose Beförderung von Personen mit E-Scootern und der anderen Reisenden, und legt gleichzeitig eine klare Abgrenzung des Begriffs E-Scooter fest. Die aktuelle Fassung des Reglements wurde im Mai 2021 vom Vorstand verabschiedet. Die Arbeitsgruppe wartet jetzt die schriftlichen Stellungnahmen verschiedener Stellen (BAV, InclusionHandicap) ab und entscheidet dann unter Berücksichtigung der Rückmeldungen, ob eine 1:1-Umsetzung des aktuellen Konzeptes möglich ist.