Alter Browser
Stellenbörse

Stellenbörse

Offene Stellen von Transportunternehmen.

Weiter
Close
Newsletter

VöV NEWS abonnieren (öffentlich)

Aktuelles, Stellungnahmen, Fakten

 
 

VöV INSIDE abonnieren (öffentlich)

Fachinfo Bus, RPV/OV, Cargo, T.V., Bildung, HR, Finanzen

 
 

RTE NEWS abonnieren (öffentlich)

Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»

 
 

TECH NEWS (für VöV-Mitglieder)

Fachinfos Technik und Betrieb Eisenbahn

Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
Bitte melden Sie sich zuerst an .

 

 

Zu den Newslettern

VöV NEWS
VöV INSIDE
TECH NEWS
RTE NEWS

 

Close
bls
EngadinBus
MGB
LTB
RhB - PAG
BDB
MOB
Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 3-2021 – Mitgliederinfo für Führungskräfte > Das sind die Eckwerte des künftigen FVP-Tarifregimes

Das sind die Eckwerte des künftigen FVP-Tarifregimes

Das UVEK, der VöV und die Arbeitnehmerverbände des öffentlichen Verkehrs (SEV, VPOD, transfair) haben sich auf neue Eckwerte des FVP-Regimes verständigt. Die entsprechende Vereinbarung ist Ende Juni von allen Parteien unterzeichnet und vom Bundesamt für Verkehr genehmigt worden.

Die neue FVP-Regelung gilt ab 1. Januar 2022 und wird gestaffelt bis 2024 umgesetzt. In den kommenden Monaten werden nun die Details mit den Personalverbänden bereinigt und die detaillierten FVP-Bestimmungen erarbeitet. Ziel der Verhandlung war eine transparente, sozialverträgliche und subventionsrechtskompatible Lösung. Der VöV ist sehr froh, dass nach intensiven Verhandlungen ein Konsens gefunden werden konnte.

Neu gilt für die Transportunternehmen beim Einkauf des FVP-GA für ihre Mitarbeitenden sowie Angehörigen und Pensionierten ein reduzierter Rabattsatz von 35 Prozent gegenüber dem kommerziellen GA-Preis (bisher waren es zwischen 82 und 50 Prozent). Für Rentnerinnen und Rentner sowie Angehörige der Mitarbeitenden, die zum Umsetzungszeitpunkt der Neuregelung ein GA-FVP besitzen, gilt eine weitgehende Besitzstandgarantie.

Der VöV empfiehlt den Transportunternehmen, den aktiven Mitarbeitenden das GA 2. Klasse weiterhin kostenlos abzugeben, da dadurch die Dienstreisefrage einfach und effizient gelöst wird und eine aufwändige Fahrspesenabrechnung entfällt. Die neu höheren Kosten für den GA-Einkauf können die Transportunternehmen in den subventionsberechtigten Verkehrssparten beim Bund und den Kantonen geltend machen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird die Transportunternehmen hierüber noch näher informieren.