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Am 19. Juni 2020 wurde die grosse Aktienrechtsrevision vom Parlament verabschiedet. Die Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten und die Transparenzregeln im Rohstoffsektor hat der Bundesrat bereits auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Mit dem Inkrafttreten der übrigen Anpassungen wird aktuell im Jahr 2023 gerechnet (vgl. Revision des Aktienrechts [admin.ch]).
Dennoch sollte man sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, so dass deren Einhaltung gewährleistet werden kann und wo notwendig Anpassungen wie Statutenänderungen vorgenommen werden können. Die neuen Bestimmungen bringen unter anderem wichtige Flexibilisierungen im Bereich des Kapitals und der Gründung sowie moderne Formen für die Generalversammlung. Weiter werden die (Minderheits-) Aktionärsrechte gestärkt.
Eine aus Sicht des VöV nützliche Übersicht mit den wichtigsten Posten hat die Schellenberg Wittmer AG herausgegeben. Die Zusammenfassung finden Sie hier.