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Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»
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Die sogenannte Begrenzungsinitiative verlangt vom Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU zu kündigen, falls es der Schweiz nicht gelingt, das Abkommen innert Jahresfrist auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen. Das FZA ist Teil der Bilateralen I und rechtlich mit den übrigen sechs Abkommen (unter anderem mit dem Landverkehrsabkommen) verknüpft. Die Annahme der Initiative hätte den automatischen Wegfall der Bilateralen I zur Folge, falls die Schweiz das FZA kündigen müsste.
Der öffentliche Verkehr wäre durch den Wegfall des Landverkehrsabkommens sehr stark betroffen: Viele öV-Errungenschaften sind im Landverkehrsabkommen vorteilhaft geregelt (etwa die Höhe der LSVA, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot oder das Kabotageverbot). Durch den Wegfall der Personenfreizügigkeit würden namentlich die touristischen Gebiete stark betroffen.
Die Personenfreizügigkeit hat den grössten wirtschaftlichen Effekt aller sieben bilateralen Abkommen I. Sie ermöglicht es den Unternehmen, bei Bedarf flexibel auf ein grosses Arbeitskräfteangebot, insbesondere von Fachkräften, zurückzugreifen. Dies sichert Arbeitsplätze in der Schweiz, stärkt die hiesige Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Aus diesen Gründen hat der Vorstand VöV die Nein-Parole beschlossen. Er wird sich im Rahmen anderer Verbände an der Nein-Kampagne beteiligen. Allerdings ist es nicht Aufgabe des VöV, hier die Führung zu übernehmen.