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Für die Transportunternehmen bedeutet dies, dass ab 1. Januar 2021 ihre Eigenverantwortung für korrekte Jahresabschlüsse gestärkt wird. Für Unternehmen, die mehr als eine Million Abgeltungen im Jahr erhalten, ist eine jährliche Spezialprüfung zu den Subventionen vorgeschrieben. Zusätzlich müssen sie mittels Selbstdeklaration die Einhaltung der Subventionsvorschriften bestätigen.
Das Bundesamt für Verkehr hat die entsprechenden Dokumente (Richtlinie Spezialprüfung und Selbstdeklaration) am 30. Oktober 2020 publiziert. Der VöV, respektive Vertreter der Kommission Finanzen, haben die Entwicklung der neuen Richtlinie zusammen mit dem Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand, EXPERTsuisse, begleitet. EXPERTsuisse hat die häufigsten Fragen und Antwort in einem Q&A zum Thema Spezialprüfung Subventionen zusammengefasst und stellt dieses den Revisionsstellen als Hilfestellung zur Verfügung.