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Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»
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Der VöV bekennt sich dazu, dass er und die VöV-Vorstandsmitglieder sich nach bestem Wissen und Gewissen dafür einsetzen, dass die subventionsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden; der VöV verurteilt strafrechtliches Verhalten. Der VöV und die VöV-Vorstandsmitglieder setzen sich für umfassende Transparenz ein. Der VöV will, dass betreffend finanzielle Angelegenheiten umfassend Einsicht in die Bücher der TU gewährt wird. Wir arbeiten konstruktiv mit den Behörden zusammen.
Da die Bestimmungen betreffend Rechnungslegung zum Teil über grossen Auslegungsspieltraum verfügen, setzt sich der VöV dafür ein, dass diesbezüglich Klarheit geschaffen wird. Die Branche und damit der VöV arbeiten diesbezüglich konstruktiv mit dem BAV zusammen.
Der VöV nimmt zu konkreten Vorkommnissen einzelner Transportunternehmen nicht Stellung, da er die entsprechenden Sachverhalte ja nicht im Detail kennt. Der VöV macht deshalb auch keine Vorverurteilungen einzelner Personen und/oder Transportunternehmen. Die strafrechtliche Beurteilung ist Sache der Gerichte. Es gilt – nicht nur beim VöV – die Unschuldsvermutung.