Das Bundesverwaltungsgericht hat einen wichtigen Entscheid für die Transportunternehmen bezüglich der mit der Beförderungspflicht verbundenen Informationspflicht gefällt. So kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid, dass die öV-Benutzerinnen und -Benutzer zum heutigen Zeitpunkt ausreichend über die Zahlungsmöglichkeiten informiert werden und keine zusätzlichen Massnahmen durch das Personal nötig sind. Verletzung der Zurückhaltungspflicht und der Autonomie der TU durch das BAV
Das Bundesverwaltungsgericht hält ebenfalls fest, dass das BAV mit dem Entscheid vom |