Die Bettmeralp Bahnen hatten zuvor in ihrem eigenen Tarif eine besondere Regelung über den Transport von Gepäck eingeführt: fünf Franken pro Gepäckstück auf einem Gepäckwagen oder Schlitten. Die Verfügung des BAV über die Aufhebung dieser Bestimmung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerGer) mit dem erwähnten Urteil aufgehoben. |