Für die Berechnung der Vorsteuerkürzung sind nur die erhaltenen Betriebsbeiträge und Darlehenserlasse mit dem Pauschalsatz von 3.7 Prozent zu multiplizieren. Das BAV erwartet, dass für Offerten, die neu eingereicht werden müssen, der reduzierte Satz verwendet wird. Vorsteuerkürzungen für Zinsvorteile auf Darlehen zu Vorzugskonditionen und die Mineralölsteuerrückerstattung sind mit Anwendung des Pauschalsatzes abgegolten und sind nicht zusätzlich einzubeziehen. |