Im Rahmen der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, die Kapazitätsbedürfnisse (Trassen) des Personen- und des Güterverkehrs gleichberechtigt zu sichern. Dies erfolgt mit zwei neuen Instrumenten: Dem langfristigen Netznutzungskonzept (NNK) und den kurzfristigen Netznutzungsplänen (NNP). Weitere Informationen |