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Die Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» will in der Bundesverfassung verankern, dass die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit geregelt wird. Sie verlangt vom Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU zu kündigen, falls es der Schweiz nicht gelingt, das Abkommen innert Jahresfrist auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen.
Das FZA ist Teil der Bilateralen I und rechtlich mit den übrigen sechs Abkommen (u.a. mit dem Landverkehrsabkommen) verknüpft («Guillotine-Klausel»). Die Annahme der Initiative hätte den automatischen Wegfall der Bilateralen I zur Folge, falls die Schweiz das FZA kündigen müsste. Der öV wäre durch den Wegfall des Landverkehrsabkommens (eines der sieben Abkommen der Bilateralen I) sehr stark betroffen. Viele öV-Errungenschaften sind im Landverkehrsabkommen äusserst vorteilhaft geregelt (Höhe der LSVA, Nacht- und Sonntagsfahrverbot, Kabotageverbot usw.). Durch den Wegfall der Personenfreizügigkeit würden namentlich die touristischen Gebiete stark betroffen. Deshalb hat der VöV-Vorstand die Nein-Parole beschlossen.