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Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»
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Der Bund fördert elektrische Antriebe von Bussen im öffentlichen Verkehr. Es steht ein Betrag für die Mehrkosten von neuen Fahrzeugen zur Verfügung.
Gefördert wird gemäss Artikel 41a des CO2-Gesetzes die Beschaffung von Elektrobussen inkl. Wasserstoffbrennstoffzellen sowie die Beschaffung oder Umrüstung von Schiffen mit elektrischen resp. Wasserstoffantrieben. Für die dazugehörige Infrastruktur wie Ladestationen ist keine finanzielle Förderung vorgesehen. Der 1:1-Ersatz von bestehenden Elektro-Bussen (inkl. Trolleybussen) sowie der Ersatz von vorzeitig ausser Betrieb genommenen Bussen wird nicht unterstützt.
Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Kreditsperre für elektrische Antriebssysteme für Busse und Schiffe für das Jahr 2025 aufzuheben. Das BAV nimmt die letzten Anpassungen vor, um Gesuche für das Jahr 2025 entgegen nehmen zu können.
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/allgemeine-themen/umwelt/forderung-elektrischer-antriebe.html
Beachte die Kap. 2.3.4 und 2.3.5 für öV-Busse im Link: erläuternder Bericht zur CO2 Verordnung vom 2. April 2025.
https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/klima/rechtliche-grundlagen/erlaeuterungen-zur-aenderung-der-verordnung-ueber-die-reduktion-der-co2-emissionen-2025.pdf.download.pdf/erlaeuternder-bericht-co2-verordnung-april2025-de.pdf
Am 1. Mai 2025 soll auf der BAV-Webseite das Gesuchsformular für öV-Fahrzeugeigentümer online gehen. Link: folgt …..